Einwände und Diffamierungen des Vortrags: „Ist die Klassische Allgemeine Relativitätstheorie unvollständig?“

 

Inhalt

1          Das Gutachten zu „Ist die Klassische Allgemeine Relativitätstheorie unvollständig?“ 

2          Mein Kommentar zum Gutachten 

3          Mein Antrag in der Mitgliederversammlung der Fachgruppe für Didaktik.

4          Eine E-Mail des ‚Mafiosi‘ Salvatore Riina 

 

1           Das Gutachten zu „Ist die Klassische Allgemeine Relativitätstheorie unvollständig?“

Die E-Mail des Herausgebers H. Grötzebauch lautet:

Sehr geehrter Herr Brandes,            
zum Tagungsband „Didaktik der Physik - Beiträge zur DPG-Frühjahrstagung“ 2012 haben Sie einen Beitrag ID 350, „Ist die Klassische Allgemeine Relativitätstheorie unvollständig?“ eingereicht.  Wir haben zu dem Beitrag ein Gutachten angefordert. 

 

Gutachten:

 Im vorliegenden Beitrag ist inhaltlich leider kein Bezug zur Physikdidaktik erkennbar.  Auf Seite 1 des Beitrages werden im Kontext der AR zwei mathematische Modellierungen

gegenübergestellt und im weiteren als widersprüchlich diskutiert. Im weiteren besteht der Beitrag im Wesentlichen aus der Wiedergabe eines umfangreichen Schriftverkehrs.  Der Beitrag referiert weniger einen Gegenstand, sondern verteidigt ihn vielmehr mit Hilfe der Dokumentation des Schriftwechsels der Autoren mit anderen Fachwissenschaftlern (Kap. 7., ab Seite 3). Auch in diesem Teil ist m.E. kein fachdidaktischer Bezug erkennbar.             
Im Beitrag zitiert sich der Autor zudem nur sich selbst. Die sprachliche Fassung, etwa im Abstract, entspricht zudem nicht üblichen Standards 

 

Gemäß den Statuten *) von PhyDid B können wir Ihren Beitrag daher leider nicht in den Tagungsband 2012 aufnehmen.

 Mit freundlichen Grüßen

H. Grötzebauch  
HG

*) Statuten gab es damals (2012) keine. Der Herausgeber hat ein Gutachten nach seinem Ermessen angefordert. Nachträglich erscheint es gerechtfertigt: Seit April 2013 nennt sich PhyDid B eine „leicht referierte“ Zeitschrift, zuvor war es eine „unreferierte“ Zeitschrift.

2           Mein Kommentar zum Gutachten

Meine Einwände lauten:

a) „Im vorliegenden Beitrag ist inhaltlich leider kein Bezug zur Physikdidaktik erkennbar.“

Antwort:

Setzt man voraus, dass die Überlegungen richtig sind, dann weist mein Beitrag nach, dass die Allgemeine Relativitätstheorie zwei sich widersprechende Formeln enthält. Ein Teil der Physikdidaktik ist jedoch stets die Frage: Was soll unterrichtet werden? Zwei sich widersprechende Formeln in einer Theorie haben deshalb immer didaktische Bedeutung, denn eine solche Theorie kann nur mit Einschränkungen unterrichtet werden.

Wieder Konsistenz der Überlegungen vorausgesetzt, dann löst mein Beitrag den Widerspruch der beiden Formeln und zwar unter der Voraussetzung, dass man die Allgemeine Relativitätstheorie erweitert. Das bedeutet neue Konzepte (Lorentz-Interpretation), die Teil der Lehrbücher werden müssten. Auch hier ist die didaktische Bedeutung so offensichtlich, dass man darüber kein Wort verlieren muss.

Ein Bezug zur Didaktik besteht nur dann nicht, wenn der Beitrag fehlerhaft und unsinnig ist. Dazu äußert sich das Gutachten nicht.


b) „Im weiteren besteht der Beitrag im Wesentlichen aus der Wiedergabe eines umfangreichen Schriftverkehrs.“

Antwort:

In meinen Arbeiten kommen stets beide Seiten zu Wort, so dass sich der Leser ein begründetes eigenes Urteil bilden kann. Die Argumente von V. Perlick z. B. halte ich für wesentlich und habe sie deshalb wörtlich wiedergegeben. Mit Erfolg: So teilt mir Prof. Lämmerzahl mit: "... ich schliesse mich vollkommen der Argumentation von Herrn Perlick an." Mein Beitrag ist somit auch dort informativ, wo mein eigener Lösungsvorschlag in Frage gestellt wird.

 c) „Im Beitrag zitiert sich der Autor zudem nur sich selbst.“

Antwort: Ein diffamierender Kommentar. Der Hinweis auf mein Buch bedeutet einen Hinweis auf über 400 andere Arbeiten. (Unübersehbar, der/die GutachterIn hätte nur das Buch aufschlagen müssen.) Ebenso übersieht das Gutachten, dass meine umfangreichen E-Mail-Wiedergaben - 5 von 8 Seiten - Zitate anderer Autoren sind.

3           Mein Antrag in der Mitgliederversammlung der Fachgruppe für Didaktik.

Mein Antrag in der Mitgliederversammlung der Fachgruppe für Didaktik, Jena 2013 lautete:

 Unter der Voraussetzung, dass mein Beitrag „Ist die Klassische Allgemeine Relativitätstheorie unvollständig?“ nicht hochgradig unlogisch ist und unter der Voraussetzung, dass das ablehnende Gutachten kein relevantes Gegenargument enthält, empfiehlt die Mitgliederversammlung die nachträgliche Veröffentlichung in PhyDid-B.“

Die Abstimmung über den Antrag ergab 3 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen. Damit war der Antrag abgelehnt – mehrheitlich von Professoren. Man muss sich klar machen, was das bedeutet: Es spielt für diese Professoren keine Rolle, ob mein Beitrag wissenschaftlich einwandfrei ist oder nicht, nur erscheinen soll er nicht. PhyDid-B ist eine unreferierte Zeitschrift und jeder Autor entscheidet selbst, was er veröffentlichen will. In meinem Fall wird davon abgewichen und das ist Diffamierung, solange relevante Gegenargumente fehlen.

Hinzufügen möchte ich: Fehler macht jeder, die fachliche Kompetenz der DD oder gar der DPG steht für mich nicht in Frage.

4           Eine E-Mail des ‚Mafiosi‘ Salvatore Riina

Hallo Herr Brandes!          
Ich habe neulich Ihre Spam-Email zur Relativitätstheorie erhalten. Dass Sie sich vom wissenschaftlichen Mainstream unterdrückt fühlen, ist keine Rechtfertigung dafür, einfach alle Leute anzuschreiben, die etwas mit Physik zu tun haben.            
Davon abgesehen halte ich es für offenkundig, dass ich mit unterschiedlichen Uhren im Allgemeinen unterschiedliche Zeiten/Frequenzen/Energien messe. Keine davon ist "richtig" oder "falsch"; um Physik zu betreiben müssen sich nur alle Beteiligten einigen und gleichartige Uhren benutzen. Sie beschweren sich ja auch nicht, dass eine Strecke mehr Meter als Kilometer beträgt und sehen kein Paradox darin, dass ein Tacho mit Meterskala schneller käuft als einer mit Kilometerskala oder? Mit SRT, ART, Eigenzeit, etc. hat das Ganze wenig zu tun; das ist grundlegende Physik.       
Viele Grüße         
Salvatore Riina

 

Mein Kommentar:

Ein leicht nachvollziehbarer Widerspruch in einer grundlegenden Theorie, der nicht geklärt, sondern diffamiert wird, damit darf man sich nicht an die Öffentlichkeit wenden?  Wann denn sonst?

Zu dem Uhrenargument der E-Mail: Zwei sich widersprechende Formeln bleiben widersprüchlich, egal mit welchen Messgeräten man misst und sie bleiben es auch, wenn man gar nicht misst. Die Ausnahmesituation der GRT besteht darin, dass man nicht nur die sich widersprechenden Formeln (2) und (3) hat, sondern auch darüber nicht einig ist, welche der beiden Formeln experimentell bestätigt wird. Konkret: Es besteht keine Einigkeit, ob eine Uhr im Gravitationsfeld langsamer läuft oder nicht. Das kann man nicht nach Belieben festlegen, wie eine Maßeinheit Sekunde oder Minute, das hat der E-Mail-Autor nicht verstanden.

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung – wer das bestreitet und sich mit dem Mafiosi Salvatore Riina identifiziert, spricht eine Drohung aus.

 

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